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Pflichtversicherung unter diesen Umständen nicht mehr zumutbar

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVA) und die Ärztekammer können sich nicht einigen. Der daraus resultierende vertragslose Zustand wirft zwei ungemein wichtige Fragen auf. Einerseits muss man sich fragen ob das Gebilde der Sozialpartnerschaft, welches früher sicher einmal eine Daseinsberechtigung hatte, auch wirklich noch zeitgemäß ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Sozialpartnerschaft ganz offensichtlich nicht mehr fähig ist, ihrer Hauptaufgabe, dem Aushandeln von Verträgen, nachzukommen.

Viel interessanter ist allerdings die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Pflichtversicherung. Dies vor allem vor deswegen, da Selbstständige weiterhin verpflichtet sind Versicherungsbeiträge einzuzahlen, aber komischerweise nicht mehr die gleichen Leistungen bekommen als wie zuvor. Das Problem sieht auf den ersten Blick nicht so dramatisch aus. Selbstständige müssen zwar ihre Arztrechnung jetzt bar bezahlen, bekommen aber 80% des gültigen Tarifes von der SVA zurückerstattet. Da Selbstständige aber immer schon 20% Selbstbehalt zahlen mussten, sollte sich eigentlich nicht viel ändern. Die Ärztekammer rät allerdings ihren Mitgliedern die Honorare nochmal um 20% zu erhöhen. Dementsprechend werden Selbstständige in Zukunft mehr zahlen.

Für viele Selbstständige stellt sich seit Monaten die Frage wie man dieses Problem abwenden könnte. Spontan fallen mir zwei Möglichkeiten ein: Versicherungsbeiträge zurückhalten bzw. Sozialversicherung wechseln. Klingt logisch, geht aber nicht. Wer Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlt, läuft Gefahr, dass ein Eintreibungsverfahren gegen ihn angestrebt wird. Sozialversicherung wechseln geht genauso wenig, da man in Österreich entweder aus ständischen Gründen oder aufgrund seines Wohnortes einfach einer Sozialversicherung zugeteilt wird. Schlichte Unzufriedenheit mit dieser berechtigt nicht zu einer anderen zu wechseln.

Man mag ja über die Pflichtversicherung denken wie man will. Dass dieses System ein Umverteilungssystem ist, kan nicht bestritten werden, und hat auch seine Berechtigung. Jetzt sind wir allerdings an einem Punkt angekommen, an dem bestimmte Leute verpflichtet sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, aber im Endeffekt keine Leistung mehr bekommen. Sie bekommen nur noch ihr Geld zurückerstattet. Wieso sie dann eigentlich nicht gleich selbst zahlen können ist schlichtweg unverständlich.

Die momentane Krise sollte die Menschen dazu anregen endlich über das System der Pflichtversicherung nachzudenken. Selbstverständlich passiert dies nicht. Gesundheitsminister Stöger konnte in der TV-Sendung „Report“ keine einzige Antwort auf die Probleme der Selbstständigen geben.
Die gegenwärtige Situation ist erstens eine Krise der Sozialpartnerschaft und zweitens eine Krise des Systems der Pflichtversicherung. Dieses funktioniert nur dann wenn die Versicherungen auch die Leistungen erbringen können/wollen, für welche die Versicherten zahlen. Und genau dies scheint nicht mehr der Fall zu sein.

Weder in Bezug auf die Krankenversicherung noch auf die Pensionsversicherung wird das System der Pflichtversicherung noch lange aufrecht zu halten sein. Der Mensch ist mündig genug sich selbst zu versichern. Und dieses Recht darf ihm nicht verwehrt werden. Schon gar nicht wenn die Pflichtversicherung ihre Leistungen nicht mehr erbringt obwohl die Menschen ihre Beiträge gezahlt haben.

1 comment

m.klammler wrote 12 Wochen 3 Tage ago

Ja...

…denn:

Der Mensch ist mündig genug.